Du betrachtest gerade „Das Ohnmachtsgefühl darf nicht die Macht übernehmen“ – Heribert Prantl plädiert für ein AfD-Verbotsverfahren

„Liebe Demokratinnen und Demokraten in Köln“ – so begrüßte Heribert Prantl die Gäste in der bis auf den letzten Platz besetzten Lutherkirche und machte damit sogleich deutlich, worum es ihm an diesem Abend vor allem gehen würde. „Demokratie verteidigen – Verantwortung leben“ hatte er sein leidenschaftliches Plädoyer für die Beantragung der Prüfung eines AfD-Verbots überschrieben. „Warum sind die Widerstände so groß?“, fragte Prantl. „Wir Deutschen sind Weltmeister im Prüfen“, stellte er fest und attestierte den politisch Verantwortlichen „mangelndes demokratisches Selbstbewusstsein“. Das Auftreten der AfD widerspreche der Würde des Parlaments. Er verwies auf den Artikel 18 des Grundgesetzes, der vorsieht, dass, wer seine Grundrechte missbraucht, um gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorzugehen, diese Grundrechte – von besonderer Bedeutung wäre hier das passive Wahlrecht – verwirkt. Ein besonderes Lob hatte Heribert Prantl hingegen für die beiden großen Kirchen, die sich klar und unmissverständlich gegen die AfD ausgesprochen hätten.

Demokratie ist mehr als ein Wahltag

Nicole Schweiß führte in der Lutherkirche durch einen Abend voller Engagement und Dringlichkeit.

„Wahltage sind die Geburtstage der Demokratie“, erklärte Prantl, mahnte aber gleichzeitig, sich nicht auf diese „Stippvisiten“ zu verlassen, sondern demokratische Prinzipien auch zwischen den Wahlterminen zu leben und zu verteidigen. Vielmehr sei die Demokratie eine „Wertegemeinschaft“. Die Würde des – also jedes! – Menschen sei unantastbar. Dabei gehe es um den konkreten Schutz von Menschen. Prantl forderte „Mut zur Intoleranz“ gegenüber den Feinden der Demokratie. Eine gute Demokratie sei nicht werteneutral. „So ein Prüfverfahren ist nichts Unanständiges“, betonte der promovierte Jurist und forderte: „Wir dürfen den 8. Mai 1945 nicht vom 30. Januar 1933 trennen.“ Gleichzeitig warnte er: „81 Jahre nach dem Ende des Holocaust befindet sich Deutschland in der Situation eines trockenen Alkoholikers.“

Prantl wies darauf hin, dass das Grundgesetz neben besagtem Artikel 18, der sich auf Einzelpersonen bezieht, mit dem Artikel 21 auch einen Artikel beinhalte, der in Absatz 2 ausdrücklich die Möglichkeit des Verbots verfassungswidriger Parteien vorsieht. Heribert Prantl kritisierte, dass es bisher noch keinen Antrag gemäß Artikel 18 gegeben habe, obwohl jeder Ministerpräsident / jede Ministerpräsidentin einen solchen Antrag stellen könnte.

Das Grundgesetz als lebendiges Dokument

Wie sehr das Grundgesetz immer wieder auf aktuelle Ereignisse und Erfordernisse reagiert hat und somit alles andere als ein starrer, bisweilen anachronistischer Verfassungstext ist, zeigte Heribert Prantl anhand von Art. 20, Abs. 4 – dem sogenannten „Widerstandsartikel“ – auf. Dieser wurde erst 1968 hinzugefügt, erlebte zu Corona-Zeiten ein eher unerfreuliches Revival und schreibt fest: „Sollte die demokratische Ordnung abgeschafft werden und keine anderen Abhilfemöglichkeiten bestehen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand gegen diejenigen, die diese Ordnung beseitigen wollen.“ Zu diesem Widerstand zählte Prantl auch die Aktionen des Bündnisses „AfD-Verbot jetzt!“ als Mitveranstalter des Abends und mutmaßte: „Die Erfinder der wehrhaften Demokratie – die Politologen Karl Löwenstein und Karl Mannheim (P.M.) – würden sich über die Aktionen freuen.“

Einen der zentralen Programmpunkte der AfD bildet eine Verschärfung der Migrationspolitik, gipfelnd in der – nun auch im Parteiprogramm so genannten – „Remigration“. Heribert Prantl erinnerte in diesem Zusammenhang an den seit 2001 begangenen Weltflüchtlingstag (20. Juni). „Recht bleibt auch dann Recht, wenn die Mächtigen sich nicht darum scheren!“ Prantl bezeichnete die 2013 gegründete AfD als eine „Partei in der Verwandlung“, die sich von einer „Rechtsaußenpartei“ zu einer „Rechtsdraußenpartei“ entwickelt habe. Alice Weidel und Tino Chrupalla seien die „Protagonisten der finalen Radikalisierung“. Zwar gab Prantl zu, dass ein Parteiverbot den Rechtsradikalismus nicht beseitigen werde; dieses würde jedoch zum Beispiel verhindern, dass weiterhin zweistellige Millionenbeträge in die Finanzierung der parteinahen Desiderius-Erasmus-Stiftung flössen. Der 1536 verstorbene Gelehrte könne sich nicht mehr gegen die Vereinnahmung wehren. Für Prantl ein Vorgang von „Orwellscher Perfidie“. Am Schluss seines engagierten Vortrags stand daher ein eindringlicher Appell: „Wir sollten nicht warten, bis es zu spät ist!“

Lebhafte Diskussion und ein Wunsch ans Parlament

Im Foyer konnten sich die Teilnehmenden noch an der Unterschriftenaktion für ein AfD-Verbotsverfahren beteiligen

Erwartungsgemäß war der Diskussionsbedarf an diesem Abend groß. Unter anderem wurde auf die politische Lage in den östlichen Bundesländern hingewiesen: „Stellen Sie sich vor, Sie wären Oberbürgermeister von Görlitz …“, forderte ein Teilnehmer Heribert Prantl auf. Dieser äußerte die Hoffnung, ein Verbotsverfahren könnte eine disziplinierende Wirkung auf die AfD haben – im Gegensatz zu der Ansicht, in der Regierungsverantwortung würde sich die Partei mit Sachzwängen konfrontiert sehen und sich „selbst entzaubern“. Auch die von der AfD in den neuen Bundesländern gerne angenommene Rolle der bürgernahen „Kümmererpartei“ kam zur Sprache. Viele Wortmeldungen bezogen sich auf die Möglichkeit der konkreten Ansprache (potenzieller) AfD-Wähler*innen. An Argumenten sollte es nach diesem Abend wohl nicht mangeln. Schließlich wünschte sich eine Teilnehmerin, Heribert Prantl möge diese Rede vor dem Deutschen Bundestag halten. Prantl wäre jedenfalls nicht abgeneigt …

Text: Priska Mielke
Foto(s): Priska Mielke

Der Beitrag „Das Ohnmachtsgefühl darf nicht die Macht übernehmen“ – Heribert Prantl plädiert für ein AfD-Verbotsverfahren erschien zuerst auf Evangelischer Kirchenverband Köln und Region.